Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Lehramtsanwärter Referendare
Als Beamter auf Widerruf haben Sie als Lehramtsanwärter bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn es sich um einen Dienstunfall handelt. Der Anspruch ist allerdings sehr gering. Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke. Insbesondere das Thema begrenzte Dienstfähigkeit / Teildienstunfähigkeit spielt eine immer größere Rolle.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Lehramtsanwärter der DBV
Jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze nicht. Die Hauptursache für eine Dienstunfähigkeit waren laut amtlicher Statistik bei jüngeren Lehrern Freizeitunfälle. Später liegen in neun von zehn Fällen Krankheiten der Dienstunfähigkeit zugrunde.
Dienstunfähigkeit Versicherung Deutsche Beamtenversicherung
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